Reha-Sport - Reha Sportverein Waldkraiburg e.V.

Direkt zum Seiteninhalt
Reha-Sport

Definition

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) ist der zuständige Spitzenverband für den Rehabilitationssport unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Zu den Aufgaben des DBS gehört es, Vereinbarungen mit den jeweiligen Partnern zu verhandeln und abzustimmen. Die Landesverbände des DBS sind als die Heimat der Vereine für die Umsetzung des Rehabilitationssports zuständig.
Zu ihren Aufgaben gehört es, die Rehabilitations-Sportgruppen in den Vereinen anzuerkennen und damit die Abrechnung mit den Krankenkassen zu ermöglichen. Sie sind auch Ansprechpartner, um Vereine kompetent zu beraten. Die Vereine bilden die Basis für den Rehabilitationssport in Deutschland. In rund 5.300 Vereinen wird eine Vielzahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Rehabilitationssportgruppen werden von qualifizierten Übungsleitern Rehabilitationssport geleitet.

Gesetze und Vereinbarungen

Grundlage für den Rehabilitationssport in Deutschland ist das Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Im § 44 Abs.1, 3 ist der "ärztlich verordnete Rehabilitationssport in Gruppen" verankert. Er beinhaltet auch Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen.
Maßgeblich für die Umsetzung des Rehabilitations-Sports ist die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011.
Spezielle Regelungen für den Bereich des Herzsports finden Sie in den Empfehlungen zum Herzsport . In diesen Vereinbarungen, die auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) mit den Rehabilitationsträgern geschlossen wurden, sind Gruppengröße, Übungsleitung, Anerkennung von Gruppen und andere Themen angesprochen. Alle von den DBS Landesverbänden anerkannten Rehabilitations-Sportgruppen werden nach einem einheitlichen Verfahren geprüft. Dieses bundesweite Anerkennungsverfahren bildet die Grundlage für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Rehabilitationssports in Deutschland.

Rehabilitationssport ist Sport

In der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport steht:
"Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein. Ziel ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewußtsein insbesondere auch von Behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten."
Das bedeutet: Rehabilitationssport ist Sport
In der Gruppe werden Fähigkeiten erworben, erhalten und erweitert, um jeder Teilnehmerin, jedem Teilnehmer die Teilhabe an der Gesellschaft (wieder) zu ermöglichen. Die Gruppe spielt dabei eine Ausschlag gebende Rolle.   
Der Austausch mit anderen, die ähnliche Einschränkungen haben, unterstützt den Prozess der Rehabilitation sowie dessen Sicherung. Ein wesentliches Element bei der Beurteilung einer Behinderung ist, ob Teilhabe an der Gesellschaft möglich oder eingeschränkt ist. In Deutschland ist der Begriff der Behinderung im Sozialgesetzbuch (SGB) IX , § 2 definiert. Hilfestellung bei der Beschreibung einer Einschränkung bietet die von der World Health Organization (WHO) entwickelte International Classification of Functioning (ICF). Mit der ICF wird die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung weitgehend erfasst. Der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen ist berücksichtigt. Weitere Informationen und einen Entwurf des ICF in Deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information.

Rehabilitationssport mit ärztlicher Beratung

In den Rehabilitationssportgruppen werden Übungsstunden zu vielen verschiedenen Indikationen angeboten. Dazu gehören Schlaganfall, Morbus Bechterew, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, chronische Herzkrankheiten, Krebs-Erkrankungen sowie ca. 30 weitere Indikationen. Die Frage ob Sie Rehabilitationssport betreiben sollen und können, beantwortet Ihnen die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Bei entsprechender Diagnose können sie Rehabilitationssport verordnen. Für verordnende Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten haben wir einen spez. Infoflyer entwickelt. Wenn sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für eine Verordnung entschieden haben, füllen sie das Muster 56 (das zu verwendende Originalformblatt erhalten Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse) aus. Diese Verordnung lassen Sie sich dann von Ihrer Krankenkasse genehmigen.

Quelle: Deutsche Behindertensportverband (DBS)

 
Copyright 2017 by Reha-Sportverein Waldkraiburg e.V. | Alle Rechte vorbehalten
Der Reha-Sportverein Waldkraiburg e.V. wird unterstützt durch das
Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration,
sowie durch diverse Krankenkassen im Rehabilitationssportbereich, durch Mitglieder in Form von Mitgliedsbeiträgen, Geldspenden und ehrenamtlicher Arbeit im Verein.
Zurück zum Seiteninhalt